Zusatzversicherung & Qualitätslabel

Ein Teil der Behandlungskosten könne Sie über die Zusatzversicherung für Komplementärmedizin bei Ihren Krankenkasse zurückfordern. Eine ärztliche Verordnung ist bei mir nicht erforderlich. Das gilt nur für die Physiotherapie, weil es durch die Grundversicherung bezahlt wird. Informieren Sie sich bitte im Vorfeld.

Die meisten Krankenkassen arbeiten mit dem EMR.ch  Qualitätslabel oder der ASCA.ch Therapeutenliste für die Therapeutenanerkennung zusammen.

Meine ZSR- Nr. W829760

Visana und EGK habe eine eigene Therapeutenliste und bei beiden bin ich separat registriert.